Erklärung zur Barrierefreiheit 

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ), eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts des Landes Baden-Württemberg, ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit § 10 Abs.1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.dktk.dkfz.de veröffentlichte Webpräsenz des Deutschen Konsortiums für Translationale Krebsforschung (DKTK), einer nicht-rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts, dessen Stiftungsträger das DKFZ ist.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Abs.1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Abs.1 L-BGG

  • Nicht alle Bilder verfügen über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Teilweise fehlende oder fehlerhafte Zuordnung der HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Inhaltselemente.
  • Teilweise fehlende aussagekräftige Linktexte.
  • Fehlende Kennzeichnung fremdsprachiger Begriffe.
  • Das Kontrastverhältnis von einigen Grafiken ist zu gering.
  • PDF-Dokumente und Formulare sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Es wird noch keine Seite in Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
  • Inhalte, die sich nicht an die breite Öffentlichkeit richten, sind nicht optimiert.

Wir arbeiten daran, dies weiter zu verbessern.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Einhaltung der Anforderungen wurde anhand einer repräsentativen Seitenauswahl von www.dktk.dkfz.de auf Basis einer Selbstbewertung überprüft.

Demnach sind die Inhalte dieser Website weitgehend barrierefrei. Sie sind jedoch nicht vollständig mit den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. 

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2026 aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von www.dktk.dkfz.de auffallen, können Sie sich an die DKTK Koordinierungsstelle wenden:

Deutsches Krebsforschungszentrum
DKTK Koordinierungsstelle
Im Neuenheimer Feld 280
69120 Heidelberg
E-Mail: dktk@dkfz.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer
Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.